Liebe Mitglieder, wir sind durch den Gesetzgeber angehalten, die vorgegebenen Corona-Regeln einzuhalten. Wir bitten Euch um Verständnis und Unterstützung, damit wir diese schwierige Pandemiezeit gesund und gesetztes konform überstehen.

Die Rechtslage (lt.BLSV): Die Vereinsmitglieder haben eine Treuepflicht zum Verein und müssen alles tun, um den Verein vor Schaden zu bewahren. Die zurzeit geltende 2G-Regel, muss nicht nur vom Verein, sondern auch von seinen Mitgliedern eingehalten werden.

Die Mitglieder werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie die Sportanlage nur dann betreten dürfen, wenn sie die 2G-Regel einhalten können. Bei Verstoß wird ein etwaiges, gegen den Verein verhängtes Bußgeld an die verursachenden Mitglieder weitergegeben. Wir hoffen, dass es nicht so weit kommt – das hängt von uns allen ab!

Vorstände des TV

 

München – 11.11.2021

„Wegen der hohen Corona-Infektionszahlen steht in Bayern seit Mitternacht die Corona-Warnampel auf Rot. Das bedeutet, dass öffentliche Veranstaltungen wie Kongresse, Messen, aber auch Sport- und Freizeitangebote der 2G-Regel unterliegen und nur noch Geimpfte, Genesene

und Kinder unter zwölf Jahren, für die es noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt, Zugang haben.

Minderjährige Schüler über zwölf Jahren, die regelmäßig auf Corona getestet werden, können für eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres auch ungeimpft ihre sportlichen und musikalischen Hobbys fortführen. Das sagte Ministerpräsident Markus Söder am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München.

Demnach gilt für Schüler zwischen zwölf und 18 Jahren bis Jahresende eine Ausnahme von der neuen Zugangsbeschränkung nach der 2G-Regel (nur für Geimpfte und Genesene), die auf der Ampelstufe Rot greift. Diese Ausnahme erstreckt sich auf sportliche und musikalische Eigenaktivitäten sowie Theatergruppen, aber nicht auf Besuche in Stadien, Clubs, Konzerte und ähnliches. Laut Kultusminister Michael Piazolo geht es um eine aktive Betätigung im Bereich Bewegung, Sport und Musik, also auch um Schwimmbadbesuche. Bei allen Schülern unter zwölf Jahren gilt diese Ausnahme bereits jetzt.“

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